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Richter weist Klage wegen sexueller Nötigung gegen Sean 'Diddy' Combs zurück

Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)

Ein New Yorker Richter hat eine Klage wegen sexueller Nötigung gegen Sean 'Diddy' Combs abgewiesen, nachdem die Klägerin, die als Jane Doe identifiziert wurde, sich entschieden hatte, ihre Identität nicht preiszugeben. In der ursprünglich im Oktober 2024 eingereichten Klage wurde behauptet, Combs habe 1995 auf einer Party in New York City versucht, die Frau anzugreifen und sie geschlagen, als sie sich weigerte. Im Januar beantragte ihr Anwalt Tony Buzbee, die Klage anonym einzureichen, doch das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Anschuldigungen schwerwiegend seien und die Offenlegung ihres Namens keinen konkreten Schaden anrichten würde. Nachdem sie aufgefordert worden war, bis zum 20. März eine Klage unter ihrem richtigen Namen einzureichen, entschied sie sich, die Klage fallen zu lassen.  Buzbee erklärte, dass Angst und das Risiko einer erneuten Traumatisierung ihre Entscheidung beeinflusst haben. „Diese Fälle sind hart, und viele Kläger fühlen sich unsicher“, sagte er. Das Anwaltsteam von Combs begrüßte die Klageabweisung und bezeichnete sie als ein Zeichen dafür, wie es mit anderen anhängigen Fällen weitergeht.  Sie warfen den Klägern vor, sich hinter der Anonymität zu verstecken, und den Anwälten, die Aufmerksamkeit der Medien über den rechtlichen Wert zu stellen. Diese Entscheidung folgt einer anderen gerichtlichen Anordnung, die die Kläger in separaten Klagen gegen Combs auffordert, ihre Identität bis zum 10. April preiszugeben.  Combs befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft, weil er wegen organisierter Kriminalität und Sexhandels angeklagt ist.  Ein Richter hat vor kurzem fünf Anklagen in einer separaten 30-Millionen-Dollar-Klage abgewiesen, andere Klagen sind jedoch noch anhängig.