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Staatsanwaltschaft beantragt 18-monatige Bewährungsstrafe für Gérard Depardieu

Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)

Die Staatsanwaltschaft hat eine 18-monatige Bewährungsstrafe für Gérard Depardieu beantragt, sollte er wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen am Set des Films „Les Volets Verts“ verurteilt werden. Der 76-Jährige bestreitet die Vorwürfe, die darin bestehen, eine Ankleiderin und eine Assistentin am Set begrapscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 20.000€ und begründete dies mit Depardieus „völligem Leugnen und seiner Weigerung, sich selbst zu befragen“. Die Anwälte der Kläger bezeichneten ihn als „Frauenfeind“ und „ Sexualstraftäter“. Der Schauspieler gab zu, vulgäre Ausdrücke benutzt und einer Klägerin an die Hüften gefasst zu haben, betonte aber, dass sein Verhalten nicht sexuell gewesen sei. Drei weitere Frauen sagten aus, dass Depardieu sie bei verschiedenen Vorfällen angegriffen habe, doch diese Klagen sind bereits verjährt. Die Richter werden ihr Urteil am 13. Mai verkünden. Im Falle einer Verurteilung drohen Depardieu bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 75.000€. Gegen ihn wird auch wegen einer angeblichen Vergewaltigung im Jahr 2018 ermittelt, und die Staatsanwaltschaft drängt auf einen Prozess. Depardieu behauptet, dass er „nicht so ist“.