Richter widerspricht Miley Cyrus' Versuch, die Klage gegen „Flowers“ zurückzuweisen
Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)
Ein Bundesrichter hat den Versuch von Miley Cyrus, die Klage gegen ihre Hitsingle „Flowers“ abzuweisen, in der letzten Gerichtsverhandlung abgelehnt. Tempo Music Investments reichte im September 2024 eine Klage gegen Cyrus ein, weil der Song angeblich Bruno Mar's 2012er Hitsingle „When I Was Your Man“ ähnelt. In der Klage wird behauptet, dass „Flowers“ mehreren musikalischen Elementen von Mars' Single aus dem Jahr 2012 sehr ähnlich sei. Cyrus' Team reichte später einen Gegenantrag auf Abweisung der Klage ein, in dem es die Behauptungen von Tempo zurückwies und erklärte, dass die Musikinvestmentfirma keine ausreichenden Gründe für eine Klage habe. „Die Annahme der von [Cyrus] geforderten Regelung würde die gesamte Musikindustrie, aber auch die Technologiebranche, auf den Kopf stellen. Die Politik, die hinter dem Urheberrechtsgesetz steht, erlaubt es den Menschen, ihre Interessen am Urheberrecht frei zu [verkaufen]“, erklärte Alex Weingarten, Anwalt von Tempo. Obwohl noch keine Entscheidung getroffen wurde, neigt Richter Peterson Berichten zufolge dazu, den Antrag von Cyrus abzulehnen, da die Ansprüche von Tempo Music Investment „berechtigt“ seien. Miley Cyrus, zu deren Mitbeklagten Sony Music Publishing, Sony Music Entertainment und Warner-Tamerlane Publishing gehören, muss sich nun auf einen spannenden Rechtsstreit einstellen.