Gericht: 45.000€ Entschädigung für kirchlichen Missbrauch
Quelle: SAT.1 NRW (Glomex)
Ein Gericht hält 45.000€ für passende Entschädigung im Fall von kirchlichem Missbrauch durch einen Geistlichen. Der Kläger hatte 300.000€ gefordert, abgelehnt vom Gericht. Urteil noch nicht rechtskräftig.