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Gericht: 45.000€ Entschädigung für kirchlichen Missbrauch

Quelle: SAT.1 NRW (Glomex)

Ein Gericht hält 45.000€ für passende Entschädigung im Fall von kirchlichem Missbrauch durch einen Geistlichen. Der Kläger hatte 300.000€ gefordert, abgelehnt vom Gericht. Urteil noch nicht rechtskräftig.